Entwurfsplanung
Auf Grundlage Ihrer Planungsziele, der Grundstücksgegebenheiten und des geltenden Baurechts wird ein genehmigungsfähiger Entwurf erarbeitet. Dabei werden Grundrisse, Schnitte, Ansichten und die Kubatur so weit entwickelt, dass eine realistische Einschätzung von Genehmigungsfähigkeit und Umsetzbarkeit möglich ist.
- —Bedarfsanalyse und Grundstücksbeurteilung
- —Vorentwurf mit Grundrissvarianten
- —Prüfung von Bebauungsplan und Baurecht
- —Abstimmung bis zur entwurfsreifen Planung